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  PLURISELECT

Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen der pluriSelect GmbH

     
         
         
  § 1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der pluriSelect GmbH gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen zugrunde. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die pluriSelect GmbH mit deren Einbeziehung ausdrücklich einverstanden erklärt.

§ 2 Angebot und Annahme
(1) Angebote der pluriSelect GmbH sind freibleibend und unverbindlich; sie sind nur eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Vertragsangebots.

(2) Der Vertrag zwischen pluriSelect GmbH und dem Besteller kommt zustande, wenn die pluriSelect GmbH das Angebot des Bestellers (Auftrag bzw. Bestellung) innerhalb von 4 Wochen ab Abgabe des Angebots diesem gegenüber annimmt oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugeht.

§ 3 Preis, Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand, Zoll, Steuern und Versicherungsspesen. Die Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Steuern und Versicherungsspesen hat der Besteller zu tragen.

(2) Der zu leistende Preis in EURO ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der pluriSelect GmbH, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Preis oder eine andere Währung vereinbart wurde. Der Preis gilt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Vergütung der pluriSelect GmbH wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde - mit Erbringung der Lieferung / Leistung und nach Zugang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und zahlbar.

(4) Die Zahlung per Wechsel und/oder Scheck erfolgt erfüllungshalber und wird nur bei besonderer vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die hierbei entstehenden Kosten, wie Diskontspesen, Wechselspesen u.ä., hat der Besteller zu tragen. Werden Zahlungen mit anderen Währungen als EURO beglichen, liegen die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Wechselkurse zu Grunde. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem die pluriSelect GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

(5) Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung, oder wird der pluriSelect GmbH nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründete Bedenken bestehen, so ist die pluriSelect GmbH berechtigt,
• a) Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen,
• b) ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
• c) bei hereingenommenen Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen.

(6) Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche der pluriSelect GmbH aufzurechnen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Lieferzeit
(1) Die pluriSelect GmbH wird ihre Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist ausführen.

(2) Verzögert sich die Lieferung der pluriSelect GmbH aus Gründen, die die pluriSelect GmbH nicht zu vertreten hat – wie höhere Gewalt, Krankheit, Streik u.ä. –, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Unterlieferanten der pluriSelect GmbH eintreten. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 5 Versand, Gefahrübergang, Versicherung, Warenmuster
(1) Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn vereinbarte Teillieferungen erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die pluriSelect GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist die pluriSelect GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

(4) Der Besteller ist verpflichtet, vertragsgemäße Ware abzunehmen. Gerät der Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug, ist die pluriSelect GmbH berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen oder innerhalb einer angemessenen Lieferfrist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Etwaige zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(5) Der Besteller hat bei dem Beförderer im Falle von Beschädigung oder Verlust der Ware unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Im Schadensfalle ist der pluriSelect GmbH unverzüglich ein Nachweis über den Transportschaden zu erbringen.

(6) Bei der Überlassung von Warenmustern („Samples“) durch die pluriSelect GmbH an den Besteller verpflichtet sich dieser, die Proben ausschließlich für interne Evaluierungszwecke bzw. Testzwecke zu nutzen. Eine kommerzielle Verwertung oder Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere hat der Besteller kein Recht, die Proben an Dritte weiter zu veräußern bzw. weiter zu geben.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Besteller ist – mit Ausnahme der in § 5 Abs. (6) genannten Fälle - jederzeit widerruflich berechtigt, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.

(2) Die pluriSelect GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Besteller vor. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vereinbarter Scheck-/Wechselzahlung erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von der pluriSelect GmbH akzeptierten Wechsels und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei der pluriSelect GmbH.

(3) Der Besteller wird eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes stets für die pluriSelect GmbH vornehmen. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der pluriSelect GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Die pluriSelect GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehende Sicherheit insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen - soweit diese noch nicht beglichen sind - um mehr als 20% überstiegen wird.

(4) Die Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Vertrages als an die pluriSelect GmbH abgetreten und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Die pluriSelect GmbH wird die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen; vielmehr bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, der pluriSelect GmbH auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.

(5) Der Besteller hat der pluriSelect GmbH etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die pluriSelect GmbH nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
  § 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

(2) Die Gewährleistungsfrist nach vorstehendem Absatz 1 greift nicht ein, wenn der Besteller vorsätzlich über einen Mangel getäuscht oder der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde. Dann richten sich die Gewährleistungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, wenn die pluriSelect GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und/oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder die pluriSelect GmbH eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Ware übernommen hat für den Inhalt dieser Garantie. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist der Ware.

(3) Ist die Verpflichtung der pluriSelect GmbH zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann die pluriSelect GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an die pluriSelect GmbH zurückzugeben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der pluriSelect GmbH unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt.

(4) Zur Vornahme aller der pluriSelect GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit der pluriSelect GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen, wie der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die pluriSelect GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der pluriSelect GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

(5) Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Eine Rüge hat unter Angabe der dem Besteller bekannten und für die Erkennung eines Mangels zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der pluriSelect GmbH auf Schadenersatz wird wie folgt beschränkt:
• a) für Sachschäden bis zu 100.000 EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 300.000 EURO pro Vertrag;
• b) die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 300.000 EURO je Vertrag begrenzt;
• c) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten nicht bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der pluriSelect GmbH und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten auch dann nicht, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt und/oder soweit die pluriSelect GmbH wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt, insbesondere solche Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

§ 9 Datenschutz, Schutzrechte, Werbung
(1) Die pluriSelect GmbH wird im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller oder zur Abrechnung der eingegangenen Verbindlichkeiten erforderlich sind. Personenbezogene Daten sind: Firma, Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer. Der Besteller kann eine erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(2) Alle von der pluriSelect GmbH übergebenen Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen stehen unterliegen dem Urheberrecht der pluriSelect GmbH. Für die von der pluriSelect GmbH gelieferten Waren und deren Herstellungsverfahren bestehen Schutzrechte der pluriSelect GmbH. Der Besteller darf die Waren, Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder eine andere Art der Verwendung, insbesondere zum Zweck des reverse-engineering, ist nur nach vorheriger Einwilligung der pluriSelect GmbH gestattet.

(3) Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit der pluriSelect GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der pluriSelect GmbH zulässig.

§ 10 Verwendungszweck, Gefahrenhinweise, Verpflichtung zur sachgemäßen Verwendung
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – sofern nichts Abweichendes vereinbart wird - alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums-, Forschungs- und industrielle Anwendungen und nicht für die Anwendung an Mensch und Tier bestimmt sind. Wir liefern unsere Produkte daher nur an Industrieunternehmen, technische Gewerbebetriebe bzw. öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten. Zudem handelt es sich bei den Waren der pluriSelect GmbH um verderbliche Produkte, bei denen es zur vereinbarten Beschaffenheit gehört, dass diese nur bis zu dem üblichen, auf der Ware jeweils angegebenen Haltbarkeitsdatum verwendbar sind.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die von der pluriSelect GmbH gelieferten Waren und Produkte sachgemäß zu handhaben und diese insbesondere entsprechend der Herstellervorgaben zu lagern sowie diese nicht für eine Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier zu verwenden. Die Haftung der pluriSelect GmbH ist ausgeschlossen, soweit Schäden entstehen, die aus unsachgemäßer Handhabung, insbesondere Lagerung, oder bei Anwendung der gelieferten Waren und Produkte im Haushalt oder an Mensch und Tier resultieren.

(3) Die Weitergabe der durch die pluriSelect GmbH gelieferten Stoffe an Privatpersonen oder nicht autorisierte bzw. qualifizierte Personen ist ausgeschlossen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Soweit für den Verkehr einschließlich Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit bestimmten Produkten einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten bzw. Schutzrechte Dritter bestehen, sind diese vom Besteller zu beachten.

(4) Der Besteller ist verpflichtet, die pluriSelect GmbH von vom Besteller schuldhaft verursachten Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die auf der rechtswidrigen, unrichtigen, ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgenden oder gegen die obigen Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen verstoßende Verwendung unserer Waren beruhen oder aus einer sonstigen unsachgemäßen Nutzung herrühren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
         



     
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