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§
1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen
Lieferungen und Leistungen der pluriSelect GmbH
gegenüber Unternehmern, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen zugrunde. Entgegenstehenden
oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen
des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich
die pluriSelect GmbH mit deren Einbeziehung ausdrücklich
einverstanden erklärt. §
2 Angebot und Annahme (1) Angebote
der pluriSelect GmbH sind freibleibend und unverbindlich;
sie sind nur eine Aufforderung an den Besteller
zur Abgabe eines Vertragsangebots. (2)
Der Vertrag zwischen pluriSelect GmbH und dem Besteller
kommt zustande, wenn die pluriSelect GmbH das Angebot
des Bestellers (Auftrag bzw. Bestellung) innerhalb
von 4 Wochen ab Abgabe des Angebots diesem gegenüber
annimmt oder dem Besteller innerhalb dieser Frist
die bestellte Ware zugeht. §
3 Preis, Zahlung (1) Die vereinbarten
Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist, ab Werk, ausschließlich
Verpackung, Versand, Zoll, Steuern und Versicherungsspesen.
Die Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Steuern
und Versicherungsspesen hat der Besteller zu tragen.
(2) Der zu leistende Preis in EURO ergibt
sich aus der jeweils gültigen Preisliste der
pluriSelect GmbH, soweit nicht ausdrücklich
ein abweichender Preis oder eine andere Währung
vereinbart wurde. Der Preis gilt zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung der pluriSelect
GmbH wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart
wurde - mit Erbringung der Lieferung / Leistung
und nach Zugang der Rechnung beim Besteller ohne
Abzug fällig und zahlbar. (4)
Die Zahlung per Wechsel und/oder Scheck erfolgt
erfüllungshalber und wird nur bei besonderer
vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die hierbei
entstehenden Kosten, wie Diskontspesen, Wechselspesen
u.ä., hat der Besteller zu tragen. Werden Zahlungen
mit anderen Währungen als EURO beglichen, liegen
die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Wechselkurse
zu Grunde. Zahlungen gelten erst als an dem Tag
geleistet, an welchem die pluriSelect GmbH über
den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
(5) Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit
des Bestellers im Zeitraum zwischen Vertragsschluss
und Lieferung, oder wird der pluriSelect GmbH nachträglich
bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des
Bestellers begründete Bedenken bestehen, so
ist die pluriSelect GmbH berechtigt, •
a) Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins
zu verlangen, • b) ausstehende Lieferungen
und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung
zurückzuhalten, • c) bei hereingenommenen
Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit
zu verlangen. (6) Der Besteller
ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche
der pluriSelect GmbH aufzurechnen, es sei denn,
seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt
oder unstreitig. Zurückbehaltungsrechte stehen
dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. §
4 Lieferzeit (1) Die pluriSelect
GmbH wird ihre Leistungen innerhalb der vereinbarten
Frist ausführen. (2) Verzögert
sich die Lieferung der pluriSelect GmbH aus Gründen,
die die pluriSelect GmbH nicht zu vertreten hat
– wie höhere Gewalt, Krankheit, Streik
u.ä. –, verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände
bei Unterlieferanten der pluriSelect GmbH eintreten.
Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. §
5 Versand, Gefahrübergang, Versicherung, Warenmuster
(1) Versand und Beförderung
der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
(2) Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Ware auf den Besteller über,
und zwar auch dann, wenn vereinbarte Teillieferungen
erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers
wird auf seine Kosten die Sendung durch die pluriSelect
GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-
und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert. (3) Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die
der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller
über; jedoch ist die pluriSelect GmbH verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen
zu bewirken, die dieser verlangt. (4)
Der Besteller ist verpflichtet, vertragsgemäße
Ware abzunehmen. Gerät der Besteller mit der
Abnahme der Ware in Verzug, ist die pluriSelect
GmbH berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz zu verlangen oder innerhalb einer
angemessenen Lieferfrist gleichartige Ware zu den
vereinbarten Bedingungen zu liefern. Etwaige zusätzlich
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(5) Der Besteller hat bei dem Beförderer
im Falle von Beschädigung oder Verlust der
Ware unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme
zu veranlassen. Im Schadensfalle ist der pluriSelect
GmbH unverzüglich ein Nachweis über den
Transportschaden zu erbringen. (6)
Bei der Überlassung von Warenmustern („Samples“)
durch die pluriSelect GmbH an den Besteller verpflichtet
sich dieser, die Proben ausschließlich für
interne Evaluierungszwecke bzw. Testzwecke zu nutzen.
Eine kommerzielle Verwertung oder Nutzung ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Insbesondere hat der Besteller kein
Recht, die Proben an Dritte weiter zu veräußern
bzw. weiter zu geben. §
6 Eigentumsvorbehalt (1) Der
Besteller ist – mit Ausnahme der in §
5 Abs. (6) genannten Fälle - jederzeit widerruflich
berechtigt, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen,
die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
(2) Die pluriSelect GmbH behält
sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag
mit dem Besteller vor. Der Vorbehalt bezieht sich
auf den anerkannten Saldo. Bei vereinbarter Scheck-/Wechselzahlung
erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung
des von der pluriSelect GmbH akzeptierten Wechsels
und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen
Schecks bei der pluriSelect GmbH. (3)
Der Besteller wird eine Verarbeitung oder Umbildung
des Liefergegenstandes stets für die pluriSelect
GmbH vornehmen. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung
in der Weise, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Besteller der pluriSelect GmbH anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Die pluriSelect
GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehende Sicherheit
insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben,
als der Wert der zu sichernden Forderungen - soweit
diese noch nicht beglichen sind - um mehr als 20%
überstiegen wird. (4) Die Vorbehaltsware
darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr und nur dann veräußert
werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen
nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem
Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden
Forderungen gelten mit Abschluss des Vertrages als
an die pluriSelect GmbH abgetreten und zwar auch
insoweit, als die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen
verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle
dienen die abgetretenen Forderungen zur Sicherung
nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften
Vorbehaltsware. Die pluriSelect GmbH wird die abgetretenen
Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, nicht einziehen; vielmehr bleibt der
Besteller zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Der Besteller ist verpflichtet, der pluriSelect
GmbH auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben
und diesen die Abtretung anzuzeigen. (5)
Der Besteller hat der pluriSelect GmbH etwaige Zugriffe
Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort
mitzuteilen. (6) Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die pluriSelect GmbH nach Rücktritt vom
Vertrag zur Rücknahme des Liefergegenstandes
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
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§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate. (2) Die
Gewährleistungsfrist nach vorstehendem Absatz
1 greift nicht ein, wenn der Besteller vorsätzlich
über einen Mangel getäuscht oder der Mangel
vorsätzlich verschwiegen wurde. Dann richten
sich die Gewährleistungsfristen nach den gesetzlichen
Vorschriften. Gleiches gilt, wenn die pluriSelect
GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt hat und/oder eine
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
eingetreten ist und/oder die pluriSelect GmbH eine
Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit
der Ware übernommen hat für den Inhalt
dieser Garantie. Die Gewährleistungsfrist für
Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet
ebenfalls mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
der Ware. (3) Ist die Verpflichtung
der pluriSelect GmbH zur Mängelbehebung vertraglich
nicht ausgeschlossen, kann die pluriSelect GmbH
den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung
ist die mangelhafte Ware an die pluriSelect GmbH
zurückzugeben. Kann der Mangel nicht behoben
werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von
einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann
auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
unmöglich ist, wenn sie von der pluriSelect
GmbH unzumutbar verzögert wird, wenn begründete
Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn
eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt.
(4) Zur Vornahme aller der pluriSelect
GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller
nach Verständigung mit der pluriSelect GmbH
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Nur in dringenden Fällen, wie der Gefährdung
der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden oder wenn die pluriSelect
GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten
ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der
pluriSelect GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu
verlangen. (5) Den Besteller trifft
eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß
§ 377 HGB. Eine Rüge hat unter Angabe
der dem Besteller bekannten und für die Erkennung
eines Mangels zweckdienlichen Informationen zu erfolgen.
Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen
zu treffen, die eine Feststellung der Mängel
und ihrer Ursachen erleichtern. §
8 Haftung (1) Die Haftung der
pluriSelect GmbH auf Schadenersatz wird wie folgt
beschränkt: • a) für Sachschäden
bis zu 100.000 EURO je Schadensereignis, insgesamt
jedoch höchstens bis zu 300.000 EURO pro Vertrag;
• b) die Haftung für Vermögensschäden
ist insgesamt auf 300.000 EURO je Vertrag begrenzt;
• c) Ansprüche aus entgangenem Gewinn
sind ausgeschlossen. (2) Die Haftungsbeschränkungen
gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten
nicht bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der pluriSelect
GmbH und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkungen
gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten
auch dann nicht, wenn eine Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist
und/oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung
kommt und/oder soweit die pluriSelect GmbH wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt,
insbesondere solche Pflichten, bei deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
ist. §
9 Datenschutz, Schutzrechte, Werbung
(1) Die pluriSelect GmbH wird im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen personenbezogene
Daten erheben, verarbeiten, speichern und nutzen,
soweit diese für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses
mit dem Besteller oder zur Abrechnung der eingegangenen
Verbindlichkeiten erforderlich sind. Personenbezogene
Daten sind: Firma, Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse,
Telefon- und Telefaxnummer. Der Besteller kann eine
erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verwendung
von personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen. (2)
Alle von der pluriSelect GmbH übergebenen Kostenanschläge,
Zeichnungen und andere Unterlagen stehen unterliegen
dem Urheberrecht der pluriSelect GmbH. Für
die von der pluriSelect GmbH gelieferten Waren und
deren Herstellungsverfahren bestehen Schutzrechte
der pluriSelect GmbH. Der Besteller darf die Waren,
Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen
nur für den Zweck verwenden, für den diese
vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine
darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte
oder eine andere Art der Verwendung, insbesondere
zum Zweck des reverse-engineering, ist nur nach
vorheriger Einwilligung der pluriSelect GmbH gestattet.
(3) Eine Auswertung oder Bekanntgabe
der mit der pluriSelect GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen
in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken
ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung
der pluriSelect GmbH zulässig. §
10 Verwendungszweck, Gefahrenhinweise, Verpflichtung
zur sachgemäßen Verwendung
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass – sofern nichts Abweichendes vereinbart
wird - alle Produkte ausschließlich für
Laboratoriums-, Forschungs- und industrielle Anwendungen
und nicht für die Anwendung an Mensch und Tier
bestimmt sind. Wir liefern unsere Produkte daher
nur an Industrieunternehmen, technische Gewerbebetriebe
bzw. öffentliche Forschungs-, Untersuchungs-
und Lehranstalten. Zudem handelt es sich bei den
Waren der pluriSelect GmbH um verderbliche Produkte,
bei denen es zur vereinbarten Beschaffenheit gehört,
dass diese nur bis zu dem üblichen, auf der
Ware jeweils angegebenen Haltbarkeitsdatum verwendbar
sind. (2) Der Besteller ist verpflichtet,
die von der pluriSelect GmbH gelieferten Waren und
Produkte sachgemäß zu handhaben und diese
insbesondere entsprechend der Herstellervorgaben
zu lagern sowie diese nicht für eine Anwendung
im Haushalt oder an Mensch und Tier zu verwenden.
Die Haftung der pluriSelect GmbH ist ausgeschlossen,
soweit Schäden entstehen, die aus unsachgemäßer
Handhabung, insbesondere Lagerung, oder bei Anwendung
der gelieferten Waren und Produkte im Haushalt oder
an Mensch und Tier resultieren. (3)
Die Weitergabe der durch die pluriSelect GmbH gelieferten
Stoffe an Privatpersonen oder nicht autorisierte
bzw. qualifizierte Personen ist ausgeschlossen.
Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht
bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist.
Soweit für den Verkehr einschließlich
Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit
bestimmten Produkten einschlägige nationale
oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten
bzw. Schutzrechte Dritter bestehen, sind diese vom
Besteller zu beachten. (4) Der Besteller
ist verpflichtet, die pluriSelect GmbH von vom Besteller
schuldhaft verursachten Ansprüchen Dritter
gleich welcher Art freizustellen, die auf der rechtswidrigen,
unrichtigen, ohne die erforderlichen behördlichen
Genehmigungen erfolgenden oder gegen die obigen
Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen verstoßende
Verwendung unserer Waren beruhen oder aus einer
sonstigen unsachgemäßen Nutzung herrühren.
Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares
Recht, Vertragssprache (1) Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Leipzig. (2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG). (3) Die Vertragssprache
ist Deutsch. |
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